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Coronavirus

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

folgende Regelungen gelten bei uns im Haus:

Es besteht im RZOH keine generelle Maskenpflicht mehr.

Ausnahmen/Sonderfälle:

  • Patienten mit Erkältungssymptomen tragen einen MNS, um Infektionsketten zu vermeiden
  • Patienten mit nachgewiesener Covid-19-Infektion tragen in der Klinik eine FFP2 Maske
  • Immunsupprimierte Pat. tragen einen MNS oder FFP2-Maske

Es besteht keine Testpflicht mehr.

Ausnahmen/Sonderfälle:

  • Patienten mit Fieber und Erkältungssymptomen werden auf Covid-19 per Schnelltest getestet.

Durch den Wegfall der niedersächsischen Absonderungsverordnung konnten wir in Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsamt die Vorgaben anpassen. Priorität hat weiterhin der Schutz immungeschwächter Mitpatientinnen und Mitpatienten, die hier ebenfalls eine Rehabilitation absolvieren.

Um diese und andere Personen in der Klinik zu schützen, sind im Rahmen der Hygienevorschriften einige Abläufe bei positiv getesteten Patientinnen und Patienten angepasst worden. 
Für positiv getestete Rehabilitandinnen und Rehabilitanden gilt:

FFP2-Maskentragepflicht. Ausnahme: im eigenen Zimmer, sofern keine andere Person anwesend ist.
Die Mahlzeiten müssen bis auf weiteres im eigenen Zimmer eingenommen werden.